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- Miet- und Wohnungseigentumsrecht


- Verkehrsrecht

Unfallregulierung


Die Kosten Ihres Anwalts sind – sofern der Verkehrsunfall allein vom Unfallgegner verursacht worden ist – Teil des Ihnen entstandenen Schadens, so dass Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung das Recht haben, mit der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Diese Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.


Im Rahmen der Schadensregulierung können eine Vielzahl von Schadenspositionen zu prüfen sein. Dazu gehören beispielsweise:

- Reparaturkosten

- Wiederbeschaffungswert

- Wertminderung

- Finanzierungskosten

- Rechtsanwaltskosten

- Sachverständigenkosten

- Nutzungsausfallentschädigung

- Ersatz von Mietwagenkosten

- Abschleppkosten

- Auslagenpauschale

- Ersatz von sonstigen beschädigten Gegenständen

- Schmerzensgeld

- Kosten für ein ärztliches Attest

- Verdienstausfall

- Haushaltsführungsschaden


OWI/Bußgeldverfahren

Insbesondere bei der Erfassung von Verkehrsverstößen im Rahmen von automatisierten Geschwindigkeitsmessungen oder Rotlichtverstößen wird durch die Behörde zunächst lediglich der Halter des betroffenen Fahrzeugs ermittelt. Wer Fahrer war, bleibt i.d.R. zunächst offen. Deshalb erhält der Halter einen Anhörungsbogen mit der Aufforderung zu dem erhobenen Vorwurf Stellung zu nehmen. Durch diese Bekanntgabe wird die Verjährung der Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 3 Monate beträgt, unterbrochen. Diese Unterbrechung bezieht sich jedoch nur auf die Person, die im Anhörungsbogen als Betroffene genannt wurde. Falls ein anderer Fahrer gewesen ist, läuft die Verjährungsfrist für diese Person weiter. In diesen Fällen kann oftmals eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Gerade in Fällen wo es um Punkte oder sogar ein Fahrverbot geht, sollten Sie sich unbedingt fachkundigen Rat einholen.


- privates Baurecht

 

 
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